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Teilnahmebedingungen Jahrestreffen des vdh e. V. www.mercedesclubs.de
  1. Anmeldungen für das von dem vdh e. V. veranstaltete Jahrestreffen sind nur beim vdh e. V. vorzunehmen. Durch Zusendung der Anmeldeunterlagen - gleich auf welchem Weg. Anmeldeschluss ist der 19.05.2024
  2. (per Post, Fax, E-Mail, Online-Abruf) - erhält der Teilnehmer kein Teilnahmeangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines eigenen Angebots. Einen Anspruch auf Annahme des Angebots hat der Teilnehmer nicht. Der vdh e. V. kann die Anmeldung ablehnen.
  3. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für den Fall der Nichtteilnahme nach erfolgter Zusage durch den vdh e. V.
  4. Die Startnummern sind nicht übertragbar. Dem Startnummerninhaber ist es daher untersagt, Startnummern Dritten zu überlassen oder Personen mit anzumelden, die mit einem Teilnahmeverbot belegt wurden.
  5. Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung mit einem Fahrzeug ist neben dem Besitz einer für das Fahrzeug ausgegebenen Startnummer, eine bestehende Haftpflichtversicherung im Umfang der gesetzlich vorgegebenen Mindestdeckungssummen, wie auch der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs. Der Führer des Fahrzeuges muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  6. Wird durch den Teilnehmer ein anderes Fahrzeug als jenes, welches in der Anmeldung beschrieben wurde, zur Veranstaltung gebracht, kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für etwaige mitgeführte Anhänger, insbesondere dann, wenn die Größe vom bei der Anmeldung genannten Fahrzeug oder Anhänger abweicht.
  7. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Aktivitäten besteht nicht, insbesondere auch nicht auf eine Kinderbetreuung, Workshops oder die Durchführung von TÜV-Hauptuntersuchungen.
  8. Ein Teilnehmer kann auch während der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn Verkehrsregeln nicht eingehalten werden oder er den Ablauf der Veranstaltung stört, gefährdet und/oder Anweisungen der Feuerwehr, Ordnern
  9. (u. a.) nicht Folge leistet. Hierzu gehört auch der Verkauf von Gegenständen und das Anbieten von Dienstleistungen in gewerblicher Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des vdh e. V. oder auf hierfür nicht ausgewiesenen Flächen.
Teilnahme am Teilemarkt
  1. Das Feilbieten von Gegenständen und Dienstleistungen außerhalb der hierfür vorgesehenen Flächen ist unzulässig.
  2. Ebenso ist der Verkauf von Waren oder das Anbieten von Dienstleistungen in einem gewerblichen oder kommerziellen Umfang ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des vdh e. V. unzulässig.
Camping
  1. Auf den Campingplätzen muss eine 3,5 Meter breite Rettungsgasse frei bleiben. Den vdh-Ordnern ist bei der Einweisung zum Parken zwingend Folge zu leisten.
  2. Das Lagern oder Zelten sowie das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur auf den besonders dafür zugelassenen Plätzen nach näherer Weisung der Ordnungskräfte erlaubt. Ein Anspruch auf einen Platz an bestimmter Stelle oder bestimmter Größe besteht nicht.
  3. Der vdh e. V. ist weder zur Stellung von sanitären Anlagen noch von Strom und Wasseranschlüssen verpflichtet.
  4. Offenes Feuer, insbesondere Lagerfeuer, nicht betriebstauglicher Grills und das Abschießen von Raketen und Feuerwerkskörpern sind untersagt. Bei Zuwider-handlung haftet der Verursacher für entstandene Schäden und die Kosten
  5. (z.B. Feuerwehreinsatz) müssen vom Verursacher übernommen werden.
Haftung des vdh e. V.
  1. Der vdh e. V. haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Teilnehmers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der vdh e. V. die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des vdh e. V. beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von typischen Pflichten des vdh e. V. beruhen. Der Teilnehmer akzeptiert außerdem, dass sowohl das Land Bayern als auch der Landkreis Ansbach, die Stadt Ornbau und die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf von Ersatzansprüchen freigestellt sind.
  2. Die Haftung des vdh e. V. ist für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit der Veranstaltung über eine Haftpflichtversicherung auf einen Betrag von max. € 1.000.000,- pauschal für Sachschäden und auf max. € 51.000,- für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des vdh e. V. oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatz-ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
  4. Sollten Störungen im Ablauf der Veranstaltung auftreten, wird der vdh e. V. bei Kenntnis oder auf unverzügliche berechtigte Rüge des Teilnehmers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Teilnehmer verpflichtet, den vdh e. V. rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  5. Soweit dem Teilnehmer ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des vdh e. V. besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Gelände abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet der vdh e. V. nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mitgebrachte Gegenstände
  1. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Veranstaltungsgelände. Der vdh e. V. übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des vdh e. V.
  2. Von mitgebrachten Gegenständen darf keine Gefahr für die Umwelt ausgehen. Insbesondere sind wirksame Vorkehrungen gegen austretende Flüssigkeiten und Öle zur Vermeidung einer Verschmutzung oder einer Kontamination zu treffen.
  3. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf der vdh e. V. auf Kosten des Teilnehmers entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung oder Aufbewahrung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann der vdh e. V. die Gegenstände auch entsorgen lassen und die entsprechenden Aufwendungen vom Teilnehmer ersetzt verlangen.
  4. Abfälle aller Art, die in Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung durch den Teilnehmer oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Teilnehmer entsorgt werden. Sollte der Teilnehmer Abfälle zurücklassen, ist der vdh e. V. zur Entsorgung auf Kosten des Teilnehmers berechtigt.
Datenverarbeitung/Datenschutz
  1. Sämtliche vom Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten werden vom vdh e. V. unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. werden zur Durchführung der Veranstaltung im erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmeregeln müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Teilnehmer sind unwirksam.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ornbau. Sofern ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der des vdh e. V. Der vdh e. V. ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers anhängig zu machen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmeregeln unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften